Mitarbeiterapp WS-KFLS

iPad Nutzung

Passwort für iPad: 4308

Hinweis zur Rückgabe von iPads: 
Bitte achten Sie darauf, dass iPads inklusive Zubehör (Tastatur und Stift) geladen zurückgegeben werden.
Die Ladekabel befinden sich in der jeweiligen Box und gehören ebenfalls dazu.

Nützliche Dokumente

Personalabteilung

Alle Personal-Anliegen bitte immer an personal@wohnstift-ka.com senden.

Personalisierte Mailadressen der Personalabteilung werden bei Urlaub oder Krankheit nicht weitergeleitet.

Für mediFox - Anliegen bei Abwesenheit von Julia Link bitte an folgende Personen wenden: 

Bärbel Witt:

0721 8801714 

Baerbel.Witt@wohnstift-ka.com

Patrick Fackler: 

Patrick.Fackler@wohnstift-ka.com

0721 8801665

Benefits

Unsere Benefits gelten ausschließlich für festangestellte Mitarbeitende. 
Aushilfen und geringfügig Beschäftigte sind nicht anspruchsberechtigt.

Die Ausnahme ist Wellpass. Eine Teilnahme ist auch für Aushilfen möglich. 

Bitte berücksichtigt das bei Rückfragen aus den Teams sowie bei Neueinstellungen.
Falls es im Einzelfall Unsicherheiten gibt, meldet euch gerne bei der Personalabteilung.

Krankmeldungen

Allgemein

  • Leitungskräfte müssen zwingend in medifox "krank vorab" hinterlegen, sobald sich ein Mitarbeitender krankmeldet

  • Nur die Personalabteilung darf "krank vorab" in "krank" abändern

1-Tages-Krank

  • Gilt nur für Mitarbeitende nach den ersten 4 Wochen Beschäftigung 

  • Kann maximal für 1 Tag genutzt werden, danach ist eine AU nötig

  • Leitungskräfte dürfen ihr 1-Tages- Krank nicht selber unterschreiben

  • Pro Quartal darf maximal 1-Tages-krank vergeben werden. (Max. 4 pro Jahr

In den ersten 4 Wochen Beschäftigung :

  • Krankentage werden immer vom Gehalt abgezogen

  • Mitarbeitende können sich das Geld nur über die Krankenkasse erstatten lassen

  • Dafür ist eine AU zwingend erforderlich – auch ab dem 1. Tag

FAQ Krankmeldungen

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Einspringprämie

Einspringprämie

Die Einspringprämie ist für Mitarbeitende vorgesehen, die von heute auf morgen, also innerhalb von 24 Stunden einspringen.

Alle weiteren Dienste, die längerfristig geplant werden sind kein Einspringen mehr und deshalb greift für diese Fälle auch keine Einspringprämie. 

Webversion App

App im Web öffnen 

Unsere Mitarbeiter-App ist ab sofort nicht nur auf dem Smartphone, sondern auch als Webversion verfügbar.
Damit können Sie alle Inhalte bequem am PC öffnen und speichern.

Wichtig: Alle Dokumente können direkt digital gespeichert werden – ein Ausdruck ist nicht erforderlich.

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Abmahnungen

Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein bestimmtes Fehlverhalten des Arbeitnehmers und droht für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung an.

Ziel der Abmahnung ist es, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers für die Zukunft abzustellen und diesen zukünftig zu pflichtgemäßem Verhalten anzuhalten.

Die Abmahnung kann deshalb nur Wirkung entfalten, wenn der Arbeitnehmer das beanstandete Verhalten überhaupt steuern kann. Kann er das nicht, macht eine Abmahnung keinen Sinn. Eventuell ist aber Raum für eine personenbedingte Kündigung.

Wiedereingliederung

Wiedereingliederung

Die Wiedereingliederung dient dazu, Mitarbeitende nach längerer Erkrankung schrittweise wieder an ihre Tätigkeit heranzuführen. Grundlage ist ein ärztlich erstellter Stufenplan.

Grundsätzlich gilt:

  • Während der Wiedereingliederung wird nicht gestempelt.

  • Die vereinbarten Stunden sind keine reguläre Arbeitszeit, sondern Teil einer medizinischen Maßnahme.

  • Ein Stempeln kann zu Fehlbuchungen, Rückfragen der Krankenkasse und im Zweifel zu Problemen für die betroffene Person führen.

Rechtlicher Rahmen:

  • Die Wiedereingliederung erfolgt auf Basis von § 74 SGB V.

  • Der Mitarbeitende gilt weiterhin als arbeitsunfähig.

  • In der Regel wird Krankengeld oder Übergangsgeld gezahlt, kein reguläres Gehalt durch den Arbeitgeber.

  • Der Umfang der Tätigkeit richtet sich ausschließlich nach dem ärztlichen Stufenplan. Mehrarbeit ist nicht zulässig.

Für Führungskräfte besonders wichtig:

  • Die vereinbarten Inhalte, Zeiten und Belastungen müssen eingehalten werden.

  • Es dürfen keine zusätzlichen Aufgaben oder spontanen Ausweitungen erfolgen.

  • Regelmäßige kurze Zwischengespräche sind ausdrücklich vorgesehen:

    • Passt der Umfang noch?

    • Gibt es Überlastung oder Beschwerden?

    • Müssen Inhalte angepasst werden?

Ziel der Wiedereingliederung:

  • Schonende Rückkehr in den Arbeitsalltag

  • Vermeidung von Überlastung und Rückfällen

  • Frühzeitiges Erkennen von Problemen

  • Ggf. Anpassung des Stufenplans in Abstimmung mit Arzt und Personalabteilung

Bei Unsicherheiten oder Auffälligkeiten bitte frühzeitig die Personalabteilung einbinden.

Anmeldung Workshops

Wenn Workshops von der Personalabteilung angeboten werden, erfolgt die Anmeldung grundsätzlich über einen Doodle-Link, der in der jeweiligen Mitteilung oder E-Mail hinterlegt ist.

Vorgehen: 

  1. Link aus der Nachricht öffnen 

  2. Einen passenden Termin & Standort auswählen

  3. Namen eintragen 

  4. Auswahl bestätigen

Die Teilnahme an einem Termin ist verbindlich.
Sollte keiner der vorgeschlagenen Termine möglich sein, ist eine frühzeitige Rückmeldung an die Personalabteilung erforderlich.

Betriebsarzt

Termine für den Betriebsarzt können über das Personalbüro vereinbart werden. 

Die Kontaktdaten von unserer Betriebsärztin: 

Praxis für Arbeitsmedizin und Präventionsmedizin

Christine Fritz

praxis-cefritz@gmx.de

0151 72310669

Nuitsstr. 35

76185 Karlsruhe
Deutschland