Mitarbeiterapp WS-KFLS

iPad Nutzung

Passwort für iPad: 4308

Anmeldung an den Standorten: 

  • Rüppur: : Benutzername 
  •  FächerResidenz: WSNORD\Benutzername 
  •  MGS: MGS-KFLS\ Benutzername 
  •  Kirchfeld: SZK\Benutzername 

Hinweis zur Rückgabe von iPads: 
Bitte achten Sie darauf, dass iPads inklusive Zubehör (Tastatur und Stift) geladen zurückgegeben werden.

Die Ladekabel befinden sich in der jeweiligen Box und gehören ebenfalls dazu.

Personalabteilung

Alle Personal-Anliegen bitte immer an personal@wohnstift-ka.com senden.

Personalisierte Mailadressen der Personalabteilung werden bei Urlaub oder Krankheit nicht weitergeleitet.

Für mediFox - Anliegen bei Abwesenheit von Julia Link bitte an folgende Personen wenden: 

Bärbel Witt:

0721 8801714 

Baerbel.Witt@wohnstift-ka.com

Patrick Fackler: 

Patrick.Fackler@wohnstift-ka.com

0721 8801665

Neue Mitarbeiter

Neue Mitarbeitende

Für einen guten und strukturierten Einstieg neuer Mitarbeiter sind folgende Punkte zu beachten:

Onboarding-Leitfaden nutzen
Der bestehende Leitfaden für das Onboarding dient als Orientierung für die Einarbeitung und sollte für jeden neuen Mitarbeiter berücksichtigt werden.

Zeitchip
Der Zeitchip für die Zeiterfassung kann erst am ersten Arbeitstag des neuen Mitarbeiters erstellt und ausgehändigt werden. Eine vorherige Erstellung oder Ausgabe ist nicht möglich.

Türchip
Der Chip für die Türen und die erforderlichen Zugangsberechtigungen ist bei Peter Sailer oder Arthur Tomalla erhältlich.

Probezeitgespräche einplanen
Die vorgesehenen Gespräche während der Probezeit bitte frühzeitig einplanen und entsprechend des Leitfadens durchführen. Sie bieten die Möglichkeit, gemeinsam auf die bisherige Einarbeitung zu schauen, Feedback auszutauschen und mögliche Unterstützungsbedarfe frühzeitig zu erkennen.

Fragen oder Unsicherheiten
Bei Fragen rund um den Eintritt, das Onboarding oder die Probezeit neuer Mitarbeiter kann jederzeit auf die Personalabteilung zugekommen werden.

Benefits

Unsere Benefits gelten ausschließlich für festangestellte Mitarbeitende. 
Aushilfen und geringfügig Beschäftigte sind nicht anspruchsberechtigt.

Die Ausnahme ist Wellpass. Eine Teilnahme ist auch für Aushilfen möglich. 

Bitte berücksichtigt das bei Rückfragen aus den Teams sowie bei Neueinstellungen.
Falls es im Einzelfall Unsicherheiten gibt, meldet euch gerne bei der Personalabteilung.

Krankmeldungen

Allgemein

  • Leitungskräfte müssen zwingend in medifox "krank vorab" hinterlegen, sobald sich ein Mitarbeitender krankmeldet

  • Nur die Personalabteilung darf "krank vorab" in "krank" abändern

1-Tages-Krank

  • Gilt nur für Mitarbeitende nach den ersten 4 Wochen Beschäftigung 

  • Kann maximal für 1 Tag genutzt werden, danach ist eine AU nötig

  • Leitungskräfte dürfen ihr 1-Tages- Krank nicht selber unterschreiben

  • Pro Quartal darf maximal 1-Tages-krank vergeben werden. (Max. 4 pro Jahr) 

In den ersten 4 Wochen Beschäftigung :

  • Krankentage werden immer vom Gehalt abgezogen

  • Mitarbeitende können sich das Geld nur über die Krankenkasse erstatten lassen

  • Dafür ist eine AU zwingend erforderlich – auch ab dem 1. Tag

FAQ Krankmeldungen

Mehr zeigen

Einspringprämie

Einspringprämie

Die Einspringprämie ist für Mitarbeitende vorgesehen, die von heute auf morgen, also innerhalb von 24 Stunden einspringen.

Alle weiteren Dienste, die längerfristig geplant werden sind kein Einspringen mehr und deshalb greift für diese Fälle auch keine Einspringprämie. 

Abmahnungen

Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein bestimmtes Fehlverhalten des Arbeitnehmers und droht für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung an.

Ziel der Abmahnung ist es, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers für die Zukunft abzustellen und diesen zukünftig zu pflichtgemäßem Verhalten anzuhalten.

Die Abmahnung kann deshalb nur Wirkung entfalten, wenn der Arbeitnehmer das beanstandete Verhalten überhaupt steuern kann. Kann er das nicht, macht eine Abmahnung keinen Sinn. Eventuell ist aber Raum für eine personenbedingte Kündigung.

Betriebsarzt

Termine für den Betriebsarzt können über das Personalbüro vereinbart werden. 

Die Kontaktdaten von unserer Betriebsärztin: 

Praxis für Arbeitsmedizin und Präventionsmedizin

Christine Fritz

praxis-cefritz@gmx.de

0151 72310669

Nuitsstr. 35

76185 Karlsruhe
Deutschland

Arbeitsunfall

Was ist ein Arbeits- oder Wegeunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur oder von der Arbeitsstätte. Auch bei Wegeunfällen besteht grundsätzlich Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, wobei Umwege oder private Unterbrechungen im Einzelfall gesondert zu bewerten sind.

1. Erste Hilfe sicherstellen
Verletzte Person versorgen und bei Bedarf Ersthelfende hinzuziehen. In Notfällen Rettungsdienst über 112 verständigen.

2. Ärztliche Versorgung organisieren
Bei behandlungsbedürftigen Verletzungen ist auf den Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Wegeunfall hinzuweisen. Falls erforderlich, ist ein Durchgangsarzt aufzusuchen.

3. Notfallversorgungsnachweis ausfüllen
Die Erst- bzw. Notfallversorgung ist über den vorgesehenen Notfallversorgungsnachweis zu dokumentieren. Auch kleinere Verletzungen sollten dokumentiert werden, da Beschwerden gegebenenfalls erst später auftreten können.

4. Personalabteilung informieren
Jeder Arbeits- oder Wegeunfall ist zeitnah an die Personalabteilung zu melden. Die Personalabteilung nimmt den Unfall auf und koordiniert die weitere Bearbeitung.

5. Unfallhergang vollständig angeben

Für die Aufnahme werden insbesondere folgende Informationen benötigt:

  • Datum und Uhrzeit
  • Unfallort
  • genauer Unfallhergang
  • Art der Verletzung
  • gegebenenfalls beteiligte Personen oder Zeugen
  • erfolgte Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • ärztliche Behandlung
  • voraussichtliche bzw. eingetretene Arbeitsunfähigkeit

Bei einem Wegeunfall sollten zusätzlich der zurückgelegte Weg sowie gegebenenfalls Abweichungen, Unterbrechungen oder Umwege angegeben werden.

Wichtig für Führungskräfte

Arbeits- und Wegeunfälle sollten nicht erst dann gemeldet werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit feststeht. Die interne Meldung an die Personalabteilung sollte möglichst zeitnah erfolgen

Wiedereingliederung

Wiedereingliederung

Die Wiedereingliederung dient dazu, Mitarbeitende nach längerer Erkrankung schrittweise wieder an ihre Tätigkeit heranzuführen. Grundlage ist ein ärztlich erstellter Stufenplan.

Grundsätzlich gilt:

  • Während der Wiedereingliederung wird nicht gestempelt.

  • Die vereinbarten Stunden sind keine reguläre Arbeitszeit, sondern Teil einer medizinischen Maßnahme.

  • Ein Stempeln kann zu Fehlbuchungen, Rückfragen der Krankenkasse und im Zweifel zu Problemen für die betroffene Person führen.

Rechtlicher Rahmen:

  • Die Wiedereingliederung erfolgt auf Basis von § 74 SGB V.

  • Der Mitarbeitende gilt weiterhin als arbeitsunfähig.

  • In der Regel wird Krankengeld oder Übergangsgeld gezahlt, kein reguläres Gehalt durch den Arbeitgeber.

  • Der Umfang der Tätigkeit richtet sich ausschließlich nach dem ärztlichen Stufenplan. Mehrarbeit ist nicht zulässig.

Für Führungskräfte besonders wichtig:

  • Die vereinbarten Inhalte, Zeiten und Belastungen müssen eingehalten werden.

  • Es dürfen keine zusätzlichen Aufgaben oder spontanen Ausweitungen erfolgen.

  • Regelmäßige kurze Zwischengespräche sind ausdrücklich vorgesehen:

    • Passt der Umfang noch?

    • Gibt es Überlastung oder Beschwerden?

    • Müssen Inhalte angepasst werden?

Ziel der Wiedereingliederung:

  • Schonende Rückkehr in den Arbeitsalltag

  • Vermeidung von Überlastung und Rückfällen

  • Frühzeitiges Erkennen von Problemen

  • Ggf. Anpassung des Stufenplans in Abstimmung mit Arzt und Personalabteilung

Bei Unsicherheiten oder Auffälligkeiten bitte frühzeitig die Personalabteilung einbinden.

FAQ BEM

Mehr zeigen

Anmeldung Workshops

Wenn Workshops von der Personalabteilung angeboten werden, erfolgt die Anmeldung grundsätzlich über einen Doodle-Link, der in der jeweiligen Mitteilung oder E-Mail hinterlegt ist.

Vorgehen: 

  1. Link aus der Nachricht öffnen 

  2. Einen passenden Termin & Standort auswählen

  3. Namen eintragen 

  4. Auswahl bestätigen

Die Teilnahme an einem Termin ist verbindlich.
Sollte keiner der vorgeschlagenen Termine möglich sein, ist eine frühzeitige Rückmeldung an die Personalabteilung erforderlich.

Webversion App

App im Web öffnen 

Unsere Mitarbeiter-App ist ab sofort nicht nur auf dem Smartphone, sondern auch als Webversion verfügbar.
Damit können Sie alle Inhalte bequem am PC öffnen und speichern.

Wichtig: Alle Dokumente können direkt digital gespeichert werden – ein Ausdruck ist nicht erforderlich.

Mitarbeiterapp WS-KFLS