Mitarbeiterapp WS-KFLS

Interner Marktplatz

Interner Marktplatz für Mitarbeitende

Unser interner Marktplatz ermöglicht es allen Mitarbeitenden, private Gegenstände zum Verkauf oder Tausch anzubieten. Hier können Dinge unkompliziert innerhalb des Unternehmens weitergegeben werden.

Mit folgendem Passwort können Sie den Marktplatz öffnen: 123

Zu jedem Angebot lässt sich ein Bild hochladen. Außerdem muss eine Kontaktmöglichkeit wie E-Mail oder Telefonnummer angegeben werden, damit Interessierte direkt mit der anbietenden Person in Verbindung treten können.

Eine einfache Möglichkeit, Dinge weiterzugeben und Ressourcen zu schonen.

Anfragen ans Personal

Anfrage an die Personalabteilung

Mit diesem Formular können Sie direkt Kontakt zur Personalabteilung aufnehmen.

Bitte tragen Sie ihren Namen, den Standort und eine gültige E-Mail-Adresse ein, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Optional können Sie ein Foto hinzufügen und im Freitextfeld ihr Anliegen genauer beschreiben.

Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.

Was bedeutet HR?

Was bedeutet HR?

HR steht für Human Resources. Dies ist ein englischer Begriff, der im Deutschen für Personal steht.

Die HR-Abteilung betreut alle Themen rund um die Mitarbeitenden, von Bewerbungen, Arbeitsverträgen und Gehaltsfragen bis hin zu Urlaub, Krankmeldungen und Fortbildungen. Sie unterstützt die Beschäftigten während des gesamten Arbeitsverhältnisses und sorgt dafür, dass alles reibungslos funktioniert.

Pausenregelung

Pausenregelung im Überblick

Nach dem Arbeitszeitgesetz gilt:

  • Wer über 6 Stunden arbeitet, muss 30 Minuten Pause machen.
  • Wer über 9 Stunden arbeitet, muss 45 Minuten Pause machen.
  • Minderjährige müssen nach 4,5 Stunden 60 Minuten Pause machen.

Die Pausen können aufgeteilt werden, dabei muss jeder Pausenabschnitt mindestens 15 Minuten dauern.
Pausen dienen der Erholung und dürfen nicht an das Ende der Arbeitszeit gelegt werden.

Bitte planen Sie ihre Pausen aktiv ein und achten Sie darauf, sie innerhalb ihrer Arbeitszeit zu nehmen.

Krankmeldung

Krankmeldung

Bitte melden Sie sich im Krankheitsfall frühzeitig bei ihrer Führungskraft und geben Sie an, wie lange sie voraussichtlich ausfallen werden. Die Krankmeldung erfolgt so, wie es mit ihrer Führungskraft vereinbart wurde.

Eine ärztliche Bescheinigung (AU) ist ab dem er Krankheitstag erforderlich. Ein- Tages - Krank ist mit der Führungskraft abzustimmen. 

Wochenendzuschläge

Zuschläge für Wochenendarbeit 

Für Arbeit am Wochenende gelten folgende Zuschlagsregelungen:

Samstag
Ab 13 Uhr gibt es einen Zuschlag von 20%. Dieser ist steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Sonntag
Für Sonntagsarbeit gilt ganztägig ein Zuschlag von 40%. Dieser ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Zuschläge werden auf den Grundlohn berechnet und mit der Gehaltsabrechnung im Folgemonat ausgezahlt.

Gehalt Minijob

Auszahlung Gehalt Minijob

Das Gehalt für Minijobberinnen und Minijobber wird spätestens bis zum 30. des Folgemonats ausgezahlt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der erfassten und freigegebenen Arbeitszeiten.

Bitte achten Sie darauf, ihre Stunden rechtzeitig und vollständig zu dokumentieren, damit eine pünktliche Auszahlung gewährleistet ist.

Jahresurlaub

Urlaubsanspruch

Der Jahresurlaub muss grundsätzlich bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres genommen werden.

Bitte planen Sie ihren Urlaub rechtzeitig, damit er vollständig innerhalb des Jahres genommen werden kann.

Ein Übertrag ins nächste Jahr ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und sollte frühzeitig mit der Führungskraft abgestimmt werden.

 

Connect- Passwort

Passwort und Login 

Nach drei falschen Anmeldeversuchen wird der Account im Connect-Mitarbeiterportal aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt.

Wenn Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen oder der Zugang gesperrt ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an personal@wohnstift-ka.com.

Einspringprämie

Einspringprämie

Die Einspringprämie ist für Mitarbeitende vorgesehen, die von heute auf morgen, also innerhalb von 24 Stunden einspringen.

Alle weiteren Dienste, die längerfristig geplant werden sind kein Einspringen mehr und deshalb greift für diese Fälle auch keine Einspringprämie. 

Tarifzugehörigkeit

Tarifzugehörigkeit

Alle Mitarbeitenden in der Pflege werden nach dem PTG-Tarif vergütet. 

Alle anderen Bereiche sind dem TVöD zugeordnet. Die Eingruppierung erfolgt dort in den E-Stufen der TvöD- Entgelttabelle.